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Erweiterungsregelung der Kindertagesbetreuungsangebote

Um den Betrieb der kritischen Infrastruktur sicherzustellen, hat die Landesregierung NRW entschieden, dass jede Person, die in kritischer Infrastruktur tätig ist und eine Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit vorlegen kann, einen Anspruch auf eine Notfallbetreuung ihres Kindes hat. Bisher galt diese Regelung für beide Elternteile zusammen oder für Alleinerziehende.

Ab kommenden Montag, 23. März 2020, wird auch eine Wochenendbetreuung sichergestellt sein.

Bei Bedarf können Sie gerne zur jeweiligen Kita-Leitung Kontakt aufnehmen!

Der Kreis Borken bietet auch eine Hotline an:
02861 681-1400
Das Büro ist montags bis donnerstags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr zu erreichen.

Wichtige Informationen

Das Bistum Münster hat am Samstag, den 14. März 2020, allen leitenden Pfarrern mitgeteilt, dass zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus sämtliche Gottesdienste und Veranstaltungen abzusagen sind. Am 16. März 2020 erlies das Bischöfliche Generalvikariat sowie das Bischöfliche Offizialat in Vechta folgende Dienstanweisung:

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Herren Pfarrer,
liebe Mitbrüder,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Seelsorge,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

auf Grund der aktuellen Corona-Krise haben wir uns vor dem Hintergrund der weiteren staatlichen und kommunalen Vorgaben, das öffentliche Leben einzuschränken, um die Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, zu folgenden Maßnahmen entschlossen. Sie gelten ohne Ausnahme ab sofort und zunächst bis zum Samstag, den 4. April 2020 im gesamten Bistum Münster.

1. Alle öffentlichen Gottesdienste (Eucharistiefeiern, Vespern, Andachten etc.) unterbleiben.

2. Die bis zum 19. April 2020 angesetzten Firmungen werden abgesagt. Für Firmgottesdienste danach muss die weitere Entwicklung abgewartet werden. Sobald diese Entwicklung absehbar ist, kann über die Neuterminierung der ausgefallenen Gottesdienste nachgedacht werden.

3. Da sich die Entscheidungen der Landesregierungen auf den Zeitraum bis zum 19. April beziehen, empfehlen wir den Pfarreien, die am Weißen Sonntag ihre Erstkommunionfeiern haben, diese auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Für alle anderen Feiern rund um den Christi-Himmelfahrtstag sollten die Entscheidungen erst getroffen werden, wenn verlängernde Initiativen seitens der staatlichen oder kommunalen Instanzen getroffen worden sind.

4. Da für die Kar- und Ostertage derzeit kaum mit einer grundsätzlich veränderten Situation zu rechnen ist, muss momentan davon ausgegangen werden, dass in diesem Jahr alle Feiern, Gottesdienste, Prozessionen und sonstige Veranstaltungen von Palmsonntag bis Ostermontag – einschließlich aller abendlichen Groß-Osterfeuer – entfallen.

5. Taufen und Trauungen müssen verschoben werden.

6. Trauerfeiern und Beisetzungen auf dem Friedhof können vorerst nur noch im engsten Familienkreis (in NRW bis zu 20 Personen) und direkt am Grab stattfinden.

7. Die Priester feiern weiterhin stellvertretend für die Gläubigen die heilige Messe, das heißt ohne Beteiligung von Gläubigen und Ministranten etc.. Gleiches gilt für die Gottesdienste in geschlossenen klösterlichen Gemeinschaften. Dies, weil in dieser Situation gerade die Feier der Eucharistie unser unvertretbarer Auftrag als Kirche ist, um die Sorgen der Menschen vor Gott zu bringen und ihnen auch weiterhin geistlich nahe zu sein.
Die Gläubigen sind von der Sonntagspflicht befreit.
Sie sind auf Gottesdienstübertragungsangebote im Fernsehen, Radio oder Internet hinzuweisen. Täglich wird um 8:00 Uhr die Feier der heiligen Messe aus dem St.-Paulus-Dom und um 18:00 Uhr die Feier der heiligen Messe aus der Lamberti-Kirche in Münster hier auf dieser Website übertragen.
Ebenso wird (ab dem 18. März) von montags bis samstags, um 11:30 und samstags, um 18:30 Uhr die Messe aus der Marienbasilika über www.ewtn.de übertragen.
An jedem Sonntag feiert Bischof Dr. Felix Genn um 11:00 Uhr im St.-Paulus-Dom eine heilige Messe, die ebenfalls im Internet übertragen wird.
Die Gläubigen sind einzuladen, sich zu dieser Zeit zu Hause geistlich dem Gottesdienst der Kirche zu verbinden, Gottesdienste, die über die Medien verbreitet werden, mitzufeiern und in dieser Weise auch geistlich zu kommunizieren.

8. Die Kirchen sind (so lange es von staatlicher oder kommunaler Seite keine anderen Weisungen gibt) als Orte des persönlichen Gebetes offen zu halten.

9. Sämtliche Maßnahmen und Veranstaltungen auf allen kirchlichen Ebenen (Pfarrei, Dekanat, Bistum) unterbleiben. Dazu zählen insbesondere Einkehrtage, Exerzitien, Erstkommunion- und Firmvorbereitungstreffen, Gremiensitzungen, Treffen von Gruppen und kirchlichen Vereinen, Chorproben und -veranstaltungen, Wallfahrten, Freizeitmaßnahmen, Schulungen, Durchführungen im Rahmen der Seniorenpastoral usw..

10. Konferenzen von Hauptamtlichen unterbleiben, außer es besteht unaufschiebbarer dienstlicher Bedarf. Hierüber entscheidet der zuständige Vorgesetzte. In diesem Fall muss eine Liste der Teilnehmenden geführt werden, damit eventuelle Ansteckungswege nachvollzogen werden können.

11. Sämtliche Dienstreisen unterbleiben, außer es besteht unaufschiebbarer dienstlicher Bedarf. Hierüber entscheidet der zuständige Vorgesetzte.

12. Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sind bis zum 19. April 2020 auszusetzen. Beachten Sie bei der Planung mögliche Stornogebühren, so dass ggf. auch spätere Maßnahmen rechtzeitig abgesagt werden.

13. Die Seelsorge ist weiter zu gewährleisten, unter Beachtung des angemessenen Eigenschutzes, der in besonderer Weise für ältere Seelsorgerinnen und Seelsorger und solche mit Vorerkrankungen gilt, da sie zur Risikogruppe der Corona-Erkrankung gehören. Das heißt insbesondere
Die alten und kranken Menschen werden auf Wunsch (ggf. mit der heiligen Kommunion) besucht – sofern keine Corona-Erkrankung vorliegt (beim Patienten im häuslichen Umfeld). In Krankenhäusern kann Corona-Patienten die Kommunion gereicht werden, sofern das Krankenhaus die nötige Schutzkleidung zur Verfügung stellt.

Auch das Sakrament der Krankensalbung – da kein öffentlicher Gottesdienst – kann auf Wunsch gespendet werden – sofern keine Corona-Erkrankung vorliegt (beim Patienten im häuslichen Umfeld). In Krankenhäusern kann Corona-Patienten die Krankensalbung gespendet werden, sofern das Krankenhaus die nötige Schutzkleidung zur Verfügung stellt.

Beichtgespräche im Beichtstuhl sind nicht möglich. Bei Beichtgesprächen müssen die notwendigen Hygienemaßnahmen und ein Mindestabstand von 1,5 Metern beachtet werden.

Seelsorgerinnen und Seelsorger sollen als Ansprechpersonen zur Verfügung stehen. Sie sind auf jeden Fall telefonisch, digital und soweit möglich und sinnvoll auch persönlich erreichbar.

Seelsorgerinnen und Seelsorger entwickeln für die verschiedenen Zielgruppen kreativ geistliche Angebote und veröffentlichen sie in geeigneter Form (Homepage, Podcast, usw.). Im Laufe der kommenden Woche werden hier auf der Bistumshomepage sowie auf der Homepage des Offizialates eine Plattform eingerichtet, auf der diese Angebote auch verlinkt und damit einem breiteren Kreis zu Verfügung gestellt werden. Linkadressen können an folgende E-Mail-Adresse geschickt werden: medien@bistum-muens-ter.de.

Seelsorgerinnen und Seelsorger sind in der momentanen Situation aufgerufen, für den sozial-caritativen Bereich zu überlegen, wo tatkräftige Hilfe nötig und möglich ist (z. B. Nachbarschaftshilfe, Telefonkontakte zu Alleinstehenden oder unter Quarantäne stehenden Personen, Kinderbetreuung usw.).
Die Pfarrbüros bleiben besetzt, sollen aber nach Möglichkeit vorwiegend auf telefonische und digitale Kommunikation umstellen.
Bitte beachten Sie regelmäßig die ständig aktualisierten Hinweise auf der Homepage des Bistums.

Als Ansprechpartner für die hauptamtlichen Seelsorgerinnen und Seelsorger stehen während der Dienstzeit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bischöflichen Generalvikariates (sofern nicht selbst von Corona-Folgen betroffen) zur Verfügung. Außerhalb der Dienstzeit erreichen Sie unter der Rufnummer 0251 495-6888 eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter des im Bischöflichen Generalvikariates gebildeten Krisenstabs.
Für den Offizialatsbezirk Oldenburg ist das Bischöflich Münstersche Offizialat in Vechta zu den üblichen Bürozeiten erreichbar unter der Rufnummer 04441 872-0.

Wir wollen nicht in Panik verfallen, sondern den Menschen durch unser Tun und Lassen Sicherheit geben. Unser kirchlicher Auftrag ist die Solidarität mit der gesamten Gesellschaft. Gleichzeitig müssen wir unsere Verantwortung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Blick halten. Daher bitte ich Sie nicht nur herzlich um Verständnis für diese Maßnahmen, sondern um Ihr aktives Mittun zu deren Umsetzung. Ausdrücklich danke ich Ihnen für Ihre Arbeit und alles Engagement in dieser Situation, die uns gewiss alle noch ein paar Wochen he-ausfordern wird.

Bitte geben Sie die Inhalte dieses Schreibens in geeigneter Form an die Gläubigen weiter.

Mit nochmaligem Dank und herzlichen Grüßen
Dr. Klaus Winterkamp, Bischöflicher Generalvikar
Weihbischof Wilfried Theising, Bischöflicher Offizial

(Quelle: https://www.bistum-muenster.de/corona_dienstanweisung/)

Bischof Felix
Unser Bischof Dr. Felix Genn wendet sich in der aktuellen Corona-Krise an die Gläubigen im Bistum Münster. Sein Bischofswort finden Sie hier.

Kita St. Georg und Kita St. Josef
Beide Kita’s sind geschlossen. Für Eltern und Alleinerziehende in kritischer Infrastruktur besteht die Möglichkeit einer Notbetreuung. Bitte nehmen Sie Kontakt zur Kita-Leitung auf.

Pfarrbüro
Das Pfarrbüro bleibt als Vorsichtsmaßnahme bis auf Weiteres geschlossen. Bitte klären Sie die Angelegenheiten per Telefon, E-Mail oder Brief.

Bestellte Messintentionen für Verstorbene
An jedem Tag wird in St. Georg eine Hl. Messe privat gefeiert. Pfarrer Ende und Pater Dominic werden dabei die bestellten Messintentionen applizieren.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. Bleiben Sie mit uns weiter verbunden, wir halten Sie auf dem Laufenden.

Bild: pixabay