Coronaschutzregeln im Gottesdienst

Die aktuelle Corona-Schutzverordnung für NRW sieht vor, dass im Gottesdienst während des Gesangs eine Maske getragen werden muss. Auch die Hygiene- und Abstandsregeln (AHA + L) müssen weiterhin beachtet werden – Händedesinfektion und 1,5 m Abstand sowie das Lüften.

Da in den kommenden Wochen einige Sondergottesdienste angeboten werden, bei denen die 3-G-Regel gelten wird, bitten wir Sie generell Ihren Impfnachweis oder eine gültige Testbescheinigung bei sich zu tragen. So können Sie leichter den Überblick behalten und ohne Probleme an Gottesdiensten oder anderen Veranstaltungen teilnehmen.

Eine Rückverfolgbarkeit ist derzeit nicht vorgeschrieben.

Bei Veranstaltungen im Pfarrzentrum müssen nicht Geimpfte oder Genesene ab einer Inzidenz von 35 für Veranstaltungen und Angebote in Innenräumen einen Negativ-Schnelltest nachweisen, der höchstens 48 Stunden zurückliegt.

Wir möchten Sie bitten achtsam zu sein. Wer sich unwohl fühlt oder grippale Symptome aufweist, möge bitte zuhause bleiben.