Mit Corona durch den Winter
Maskenpflicht nun auch in den Gottesdiensten
Am 17. Oktober 2020 wurde die Coronaschutzverordnung angepasst.
Grundsätzlich gilt nun unabhängig vom aktuellen Inzidenzwert bei Beerdigungen die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
In den Gottesdiensten im Kirchenraum gilt ebenfalls eine Maskenpflicht für die Gläubigen am Sitzplatz ab einem Inzidenzwert von 35.
Ausgenommen sind Zelebranten, liturgische Dienste, Lektoren und Vorsänger, die sich im Altarraum aufhalten und den Mindestabstand von 1,5 Meter einhalten.
Diese zusätzlichen Maßnahmen gelten nur, solange und insoweit als die Inzidenz in den Kommunen und Kreisen die Zahl 35 pro 100.000 Einwohner überschreitet bzw. solange und insoweit eine Allgemeinverfügung besteht. Vor dem Gottesdienst werden dementsprechend Information zur aktuellen Lage geben.
Zwischen den Gottesdiensten wird der Kirchenraum gelüftet, sodass es in der Kirche kühler sein kann. Die Gottesdienstteilnehmer werden daher gebeten erst kurz vor Gottesdienstbeginn mit bereits ausgefüllten Zettel der Rückverfolgbarkeit zu erscheinen und ggf. eine wärmere Jacke anzuziehen.
In den Räumen der Sakristei und des Pfarrzentrums gilt Maskenpflicht.
Wir bitten alle Gottesdienstbesucher, insbesondere Ältere und chronisch Erkrankte, achtsam zu sein und auf die Hygienemaßnahmen sowie den Sicherheitsabstand zu achten. Wer sich unwohl fühlt oder grippale Symptome aufweist, möge bitte zuhause bleiben.